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VG Dessau, 14.03.2005 - 1 A 2024/03 |
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- BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93
Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …
Auszug aus VG Dessau, 14.03.2005 - 1 A 2024/03
Er erfordert jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 28. März 1995 - 8 N 3/93 -, NVwZ 1995, S. 594) - je nachdem, wie sich die konkreten Umstände im jeweiligen Verbands- bzw. Abrechnungsgebiet darstellen - gewisse Modifizierungen.Eine Rechtfertigung kann sich unter Berücksichtigung der dortigen Gegebenheiten insbesondere aus den Grundsätzen der Typengerechtigkeit, aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität oder ferner daraus ergeben, dass der Grenzwert als pauschalierender Bestandteil eines gültigen Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 - 8 N 3/93 -, a.a.O.).
Zudem ist zu berücksichtigen, dass es gebührenrechtlich möglich ist, gegebenenfalls den Zusatzaufwand für die Ablesung von Sonderzählern zu erfassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 - 8 N 3/93 -, a.a.O.; siehe auch Nds. OVG…, Urteil vom 13. Februar 1996 - 9 K 1853/94 -, a.a.O.; OVG SH…, Urteil vom 22. Januar 2003 - 2 K 1/01 -, ZKF 2003, S. 219).
Die pauschalierende Abweichung von der tatsächlichen Inanspruchnahme wird von der Notwendigkeit eines praktikablen, wenig kostenaufwendigen und damit auch den Gebührenzahlern zugute kommenden Erhebungsverfahrens getragen und lässt sich deshalb ebenfalls auf den Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität zurückführen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 - 8 N 3/93 -, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 13.02.1996 - 9 K 1853/94
Entwässerungsgebührensatzung; Abwassergebühren; Beitragsmaßstab; …
Auszug aus VG Dessau, 14.03.2005 - 1 A 2024/03
Unter Zugrundelegung eines als durchschnittlich angenommenen Wasserverbrauchs von 45 m 3 pro Person und Jahr (vgl. dazu Schremmer, Zur Frage der Bagatellgrenze bei der Abwassergebührenveranlagung, KStZ 1987, S 123; Nds. OVG, Urteil vom 13. Februar 1996 - 9 K 1853/94 -, OVGE 46, S. 334) entfallen beispielsweise auf einen zur letztgenannten Gruppe zählenden Gebührenpflichtigen, der ein Wohngrundstück allein bewohnt, jährlich ([3,03 Euro] x 45 m 3 + 35, 99 Euro [Grundgebühr] =) 172, 34 Euro.Widersprechen mehr als 10 Prozent der von einer Regelung erfassten Fälle dem Regeltyp, so kann der Grundsatz der Typengerechtigkeit die Ungleichbehandlung nicht mehr im Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 01. August 1986 - 8 C 112/84 -, NVwZ 1987, S. 231; Nds. OVG, Urteil vom 13. Februar 1996 - 9 K 1853/94 -, a.a.O.).
Zudem ist zu berücksichtigen, dass es gebührenrechtlich möglich ist, gegebenenfalls den Zusatzaufwand für die Ablesung von Sonderzählern zu erfassen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. März 1995 - 8 N 3/93 -, a.a.O.; siehe auch Nds. OVG, Urteil vom 13. Februar 1996 - 9 K 1853/94 -, a.a.O.; OVG SH…, Urteil vom 22. Januar 2003 - 2 K 1/01 -, ZKF 2003, S. 219).
Dieser Umstand ist allerdings nicht geeignet, weitere Ungenauigkeiten, etwa durch die Einführung eines Grenzwerts, zu legitimieren (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 13. Februar 1996 - 9 K 1853/94 -, a.a.O.).
- BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84
Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten
Auszug aus VG Dessau, 14.03.2005 - 1 A 2024/03
Widersprechen mehr als 10 Prozent der von einer Regelung erfassten Fälle dem Regeltyp, so kann der Grundsatz der Typengerechtigkeit die Ungleichbehandlung nicht mehr im Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 01. August 1986 - 8 C 112/84 -, NVwZ 1987, S. 231; Nds. OVG…, Urteil vom 13. Februar 1996 - 9 K 1853/94 -, a.a.O.). - OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01
Zentrale Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsanlage, Abwassergebühr, …
Auszug aus VG Dessau, 14.03.2005 - 1 A 2024/03
Zudem ist zu berücksichtigen, dass es gebührenrechtlich möglich ist, gegebenenfalls den Zusatzaufwand für die Ablesung von Sonderzählern zu erfassen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. März 1995 - 8 N 3/93 -, a.a.O.; siehe auch Nds. OVG…, Urteil vom 13. Februar 1996 - 9 K 1853/94 -, a.a.O.; OVG SH, Urteil vom 22. Januar 2003 - 2 K 1/01 -, ZKF 2003, S. 219).